Kosten

Die Kosten für eine Erstberatung dürfen laut Gesetz 190,00 Euro nicht übersteigen. Wie hoch die Kosten bis zu dieser Grenze konkret sind, hängt vom Umfang und Schwierigkeit der Sache ab. Für durchschnittliche Sachverhalte liegt die Gebühr in meiner Kanzlei in der Regel bei 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sollten Sie über nur geringes Einkommen verfügen, ohne aber einen Beratungshilfeschein (siehe unten) zu erhalten, besteht die Möglichkeit, einen Solipreis zu vereinbaren. Genaueres erfragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung.

Für eine anschließende gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung fällt eine Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten bemisst sich diese nach dem Streitwert, also nach dem Wert des Gegenstandes, um den es geht. Im strafrechtlichen Bereich existieren gesetzlich festgeschriebene Rahmengebühren. Die Kosten und wie sich diese genau zusammensetzen, erkläre ich Ihnen transparent vor einer Bevollmächtigung.

Sollten Sie über sehr wenig Geld verfügen, können Sie unter Umständen beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirkes für die Erstberatung einen Beratungshilfeschein beantragen. Das Formular finden Sie hier:

> Formular Beratungshilfeschein (www.berlin.de)

Es ist notwendig, dass Sie diesen Beratungshilfeschein sowie zusätzlich 15 Euro zur Erstberatung schon mitbringen. Andernfalls kann ich Sie leider nicht beraten.

Insbesondere im Zivilrecht gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, für das Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Formular hierzu finden Sie hier:

> Formular Prozesskostenhilfe (www.berlin.de)

Falls dies für Sie in Betracht kommt, bringen Sie am besten bereits zum Beratungsgespräch die hierzu erforderlichen Unterlagen mit.